Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gentleman-Limousines e.U

I. Geltung
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen unseres Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

II. Vertragsabschluss

II/1
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Farben-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die der Erneuerung des Wagenparks dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

II/2

Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung ein bindender und fixer Auftrag. Wir werden das darin liegende Vertragsangebot prompt bzw. innerhalb von 12 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Leistung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

III. Preise

III/1

Die Preise unserer Leistungen verstehen sich immer nur auf das Fahrzeug. In den Preisen beinhaltet sind der Lenker, Treibstoff und eine 3-fache Versicherungsdeckungssumme für den Fall eines Personenschadens. Nicht beinhaltet sind Straßen- oder Tunnelmauten, Parkgebühren, sowie Eintrittsgebühren bei Sehenswürdigkeiten u. Ä. In den Preisen für die Personenbeförderung ist die 10%ige Mehrwertsteuer enthalten. Beim Gütertransport sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Zu den Preisen beim Gütertransport wird eine MwSt. von 20 % aufgeschlagen.

III/2

Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen sofort nach Erbringung der Leistung direkt beim Chauffeur. Ausnahme hiervon sind Leistungen an registrierte Kunden.

III/3

Die Annahme von Schecks und Kreditkarte erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

III/4

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank.

IV. Schadenersatz

IV/1

Gentleman-Limousines e.U. übernimmt keine Schadenersatzansprüche aus Verspätungen bei der Stellzeit der Fahrzeuge, aus welchem Grund immer sie entstehen mögen.

IV/2

Die Fahrzeuge der Gentleman~Limousines e.U. dürfen keineswegs von anderen Personen außer den Mitarbeitern von Gentleman~Limousines e.U. bewegt werden.

IV/3

Gentleman~Limousines e.U.  übernimmt keine Haftung für etwaige in den Fahrzeugen zurückgelassene Gegenstände. Fundgegenstände werden vom Chauffeur unmittelbar nach dessen Dienstende in unserem Büro abgegeben und es wird versucht, den Eigentümer auszuforschen und zu benachrichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Fundgegenstand in einem Wiener Fundamt abgegeben.

IV/4

Gentleman~Limousines e.U. übernimmt keine Schadensersatzansprüche für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder Raub von jeglichen Gegenständen, Gepäcksstücken, Koffern, Taschen oder anderen Behältnissen, sofern sie außerhalb des Kofferraums des betreffenden Fahrzeuges gelagert sind. Dies gilt auch für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, die von außen durch ein Fenster sichtbar sind.

IV/5

Kommt der Auftraggeber oder dessen Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders für nicht zustande gekommene Fahrten.

 (Die sogenannte "NO SHOW“)

IV/6

Bei Stornierung einer vorbestellten Leistung innerhalb des Zeitraumes von 12 Stunden vor Antritt der Fahrt (Stellzeit) muss der volle Betrag der Leistung am Tag der Stellzeit bezahlt werden. Wenn es uns möglich ist, das vorgesehene Fahrzeug im Umfang der stornierten Leistung anders einzusetzen, entfällt die Bezahlung der stornierten Leistung.

V.Zahlung

V/1

Ist ein registrierter Geschäftspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, Leistungen zu bestellen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Geschäftspartner zu verlangen, den Kreditschutzverband von 1870, dessen Mitglied Gentleman~Limousines e.U.  ist, zu benachrichtigen und eventuell offene Forderungen einziehen zu lassen.

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

VI/1

Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung und Zahlung der Gerichtsstand von Gentleman~Limousines e.U.  vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

VI/2

Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vetragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

VI/3

Es gilt das Recht der Republik Österreich.

VII. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.